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Dienstag, 15. August 2023
sista, 14:19h
Tochter hat Wochenendfreigang aus Klinik. Will Tochter-Tochter von Schwiegereltern abholen, wohin das Jugendamt das Kind (knapp 4) hinverfrachtet hat. Die Abholung war schriftlich festgelegt. So weit, so gut.
Abholung erfolgte dann per Polizei, weil Ehemann von Tochter das Enkelkind nicht herausgeben wollte. Und die Schwiegermutter wollte mit Enkelkind "spazieren gehen", also, auf deutsch, sich verpissen.
Der wievielte Polizeieinsatz vor Kleinkind war das nun? Nummer zehn, elf, fünfundzwanzig? Hat keiner mitgezählt, wird aber das Seine tun beim Kind.
Ich weiss auch nicht mehr.
Abholung erfolgte dann per Polizei, weil Ehemann von Tochter das Enkelkind nicht herausgeben wollte. Und die Schwiegermutter wollte mit Enkelkind "spazieren gehen", also, auf deutsch, sich verpissen.
Der wievielte Polizeieinsatz vor Kleinkind war das nun? Nummer zehn, elf, fünfundzwanzig? Hat keiner mitgezählt, wird aber das Seine tun beim Kind.
Ich weiss auch nicht mehr.
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